
Ab April 2025 treten zahlreiche Neuerungen in verschiedenen Bereichen in Kraft. Von neuen Einkommensgrenzen für das Elterngeld bis hin zu Anpassungen bei der theoretischen Führerscheinprüfung – hier erfährst du, welche Neuerungen auf dich zukommen.
Elterngeld: Einkommensgrenze wird abgesenkt
Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2025 geboren werden, erhalten nur Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt 175.000 Euro nicht übersteigt. DieRegelung gilt für Paare und für getrennt erziehende Eltern, wobei das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet wird. Für Alleinerziehende zählt das individuelle Einkommen.
Neue Fragen in der Führerscheinprüfung
Ab dem 1. April wird der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung aktualisiert. Einige veraltete Fragen wurden entfernt, während neue Fragen hinzugekommen sind. Die Änderungen betreffen unter anderem die Regeln beim Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen sowie bestimmte Verkehrsschilder. Wer demnächst die Prüfung ablegt, sollte sich mit dem neuen Katalog vertraut machen.
Digitaler Fahrzeugschein: Testlauf startet
Ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung ist das Pilotprojekt für den digitalen Fahrzeugschein. Ab April startet eine App, die es ermöglicht, die „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ direkt auf dem Smartphone zu speichern und vorzuzeigen. Dies soll das Risiko eines Verlusts minimieren und den Alltag erleichtern.
Elektronische Patientenakte ist bald bundesweit verfügbar
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) könnte ab April bundesweit erfolgen. Der Test, der seit Januar in drei Regionen läuft, ist in der Auswertung. Ziel der ePA ist es, medizinische Dokumente wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde zentral zu speichern. Damit soll der Austausch zwischen Arztpraxen, Apotheken und weiteren Einrichtungen einfacher werden. Kassenpatientinnen und -patienten sollen die ePA automatisch erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Einige gesetzliche Krankenkassen haben dazu bereits ihre Versicherten informiert.
Darmkrebsvorsorge: Kostenübernahme für Frauen ab 50
Die gesetzlichen Krankenkassen passen die Altersgrenze für die Kostenübernahme der Darmkrebsvorsorge an. Bisher lag die Grenze für Männer bei 50 Jahren, während Frauen erst ab 55 Jahren Anspruch auf die Untersuchung hatten. Ab April wird das aufgehoben, so dass auch Frauen bereits ab 50 Jahren von der kostenfreien Vorsorge profitieren können. Darmkrebs ist nach aktuellen Daten des Zentrums für Krebsregisterdaten eine der häufigsten Tumorerkrankungen in Deutschland.
Hermes erhöht die Preise für Paketsendungen
Wer ab April Pakete mit Hermes versenden möchte, muss sich auf höhere Preise einstellen. Das Unternehmen begründet die Preiserhöhung mit Kostenanstieg und notwendigen Investitionen. Betroffen sind vor allem Haustür-Lieferungen. Leichte Entlastungen gibt es jedoch für den Paketversand in Hermes-Paketshops – hier bleibt die Preiserhöhung moderater, und für ein L-Paket fällt der Preis sogar leicht.
Tariferhöhungen in Handwerksberufen
In verschiedenen Handwerksbranchen gibt es ab April mehr Geld.
- Baugewerbe: Löhne steigen im Westen um 4,2 %, im Osten um 5 %.
- Elektrohandwerk: Mindestlohn wird auf 14,41 Euro pro Stunde angehoben.
- Dachdecker-Handwerk: Ungelernte Kräfte erhalten 14,35 Euro, gelernte Kräfte 16 Euro pro Stunde.
- Gebäudereinigung: Der neue Mindestlohn beträgt 14,25 Euro, Glas- und Fassadenreiniger erhalten 17,65 Euro pro Stunde.
Erleichtertes Surfen im Internet: Seltener Cookie-Banner
Nutzerinnen und Nutzer im Internet profitieren ab April von weniger störenden Cookie-Bannern. Künftig kannst du die Zustimmung zur Nutzung von Cookies dauerhaft speichern, so dass du dich nicht mehr bei jedem Besuch einer Webseite durchklicken musst.
Diese Änderungen bringen Erleichterungen und Anpassungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Nutze die neuen Möglichkeiten, die ab April 2025 zur Verfügung stehen.
Falls du möchtest, kannst du dich auch nochmal über die Neuerungen im März 2025 informieren.